Arbeitslos melden: Fristen & Tipps

von | Apr 14, 2022 | Banking

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Du hast Deinen Job verloren oder selbst gekündigt? Jetzt fragst Du Dich, ab wann Du Dich arbeitslos melden musst? Ob und wann Du die Arbeitsagentur kontaktieren musst, hängt davon ab, ob Du Sozialleistungen während Deiner Beschäftigungslosigkeit beziehen möchtest oder nicht.

Wer Arbeitslosengeld beziehen will, muss sich auch bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Indem Du Dich bspw. nach einem abgeschlossenen Studium oder der Ausbildung arbeitslos meldest, kannst Du die kurzfristige Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosengeld überbrücken.

Wann musst Du Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden?

Wenn Dir gekündigt wurde, solltest Du Dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Normalerweise erhältst Du anschließend automatisch einen Termin für ein Beratungsgespräch beim Arbeitsamt. Mit dem Berater kannst Du dann persönlich alle weiteren Schritte besprechen.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag musst Du Dich drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.

Um Dich arbeitslos zu melden, stehen Dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Nach Erhalt einer Kündigung musst Du Dich gewöhnlich direkt bei Deinem lokalen Arbeitsamt zurückmelden.
  • Du kannst Dich sowohl über die Website der Bundesagentur für Arbeit online arbeitslos melden als auch telefonisch.

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Wann erhalte ich Arbeitslosengeld I, wann Arbeitslosengeld II?

Der entscheidende Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I (ALG I) und II (ALG II) setzt sich aus der Finanzierungsquelle zusammen. ALG I wird aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt. Wenn Du Dich arbeitslos meldest, wird Dir daraus an Arbeitslosengeld gezahlt.

Berechnung des ALG I

  1. Brutto-Arbeitsentgelt x 12 Monate / 365 Tage (ein Jahr) = Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag
  2. Brutto-Arbeitsentgelt – Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungspauschale = Netto-Arbeitsentgelt pro Tag
  3. 60 % vom Netto-Arbeitsentgelt pro Tag = Leistungssatz pro Tag
  4. Leistungssatz x 30 Tagen = monatliches ALG I

Beispielrechnung:

  1. 000 € x 12 Monate / 365 Tage = 65,75 €Bemessungsentgeld
  2. 65,75 € – 5,94 € Lohnsteuer – 0,33 € Soli – 13,81€ SV-Pauschale (21 %) = 45,68 € Nettogehalt
  3. 45,68 € x 0,60 = 27,41 € täglicher Leistungssatz
  4. 27,41 € x 30 Tage = 822,30 € Arbeitslosengeld

ALG II gilt hingegen als Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Leistung soll Dein Existenzminimum sichern und wird durch Steuergelder finanziert. 2022 liegt der Regelsatz für ALG II bei 449 € für eine alleinstehende Person ohne Kinder. Pro Kind gibt es in Abhängigkeit zum Alter 285 – 376 € dazu. Während die Bezugsdauer von ALG I auf 12 Monate begrenzt ist (ab 50 Jahre kann eine Verlängerung bis zu 24 Monaten in Kraft treten), wird ALG II so lange gezahlt, bis Du nicht mehr hilfsbedürftig bist. Welchen Betrag Du erhältst, ist abhängig von Deinen Lebensumständen und was Du benötigst, um Deine Grundexistenz zu sichern.

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Wichtig zu wissen

ALG II wird nicht automatisch ausgezahlt, wenn Dein Anspruch auf ALG I ausläuft. Beantrage deshalb rechtzeitig online ALG II, noch bevor ALG I ausläuft.

Darf ich einen Minijob ausüben, wenn ich arbeitslos gemeldet bin?

Du darfst einen Minijob ausüben, insofern Du diesen bei Deiner Arbeitsagentur gemeldet hast. Den Arbeitsvertrag kannst Du per Post oder online einreichen.
  • Du darfst in der Woche nur weniger als 15 Stunden Bei 15 oder mehr Stunden musst Du Dich aus der Arbeitslosigkeit abmelden.
  • Du hast für Deinen Nebenjob einen monatlichen Freibetrag von 165 € zur Verfügung. Wird dieser überschritten, werden die darüberhinausgehenden Beträge von Deinem Arbeitslosengeld abgezogen.
  • Den Freibetrag kannst Du durch sogenannte Werbekosten erhöhen. Dazu zählen bspw.:
    • Reinigungskosten für die Arbeitskleidung
    • Ausgaben für Arbeitsmaterial
    • Fahrtkosten zur Arbeit

Verstöße beim Arbeitslosengeld und Sperrzeiten

Wenn die Agentur für Arbeit Dir eine Sperrzeit verhängt, bedeutet dies, dass Dir für einen bestimmten Zeitraum vom Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld ausgezahlt wird.

Sperrzeiten beim Arbeitslosenamt werden verhängt, wenn…

  • Du Dich nach einer Kündigung nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast, um Arbeitslosengeld zu beantragen.
  • Du ohne triftigen Grund selbst gekündigt Die Kündigungsgründe müssen beim Antrag auf Arbeitslosengeld auf einem separaten Dokument ausgefüllt werden. Wichtige Gründe, die eine Sperrzeit verhindern, sind etwa die Pflege eines Familienmitgliedes oder die gesundheitliche Überforderung.
  • Dir wegen schlechten Verhaltens gekündigt wurde. Als schlechtes Verhalten gilt bspw. Diebstahl oder mutwillige Beschädigung von Firmeneigentum sowie unerlaubter Alkoholkonsum während der Arbeitszeit.
  • Du während Deiner Arbeitslosigkeit die Wiedereingliederung in das Berufsleben durch Dein Arbeitsamt behinderst. Dies gilt, wenn Du bspw. Vorstellungstermine nicht wahrnimmst oder gehäuft Stellenangebote ausschlägst.

Sperrzeiten können bis zu zwölf Wochen andauern. Beim ersten Regelverstoß wirst Du bis zu drei Wochen gesperrt, beim zweiten bis zu sechs Wochen. Bei jedem weiteren Verstoß wird Dir die maximale Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt.

 

Voraussetzungen, um ALG zu erhalten

ALG I ALG II
  • Du bist arbeitslos, aber erwerbsfähig …
    • … und Du warst innerhalb von 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt
    • … und Du hast Dich fristgerecht arbeitslos gemeldet

Oder:

  • Du warst freiwillig in der Arbeitslosenversicherung, zum Beispiel während einer Selbstständigkeit.

Oder:

  • Du hast ein Kind mindestens bis zum dritten Lebensjahr erzogen

Oder:

  • Du hast freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet.

Oder:

Du hast Krankengeld erhalten.

  • Du bist erwachsen und hast noch keinen Anspruch auf die Rente
    • … und Du wohnst in Deutschland und hast hier Deinen Lebensmittelpunkt
    • … und Du kannst mindestens drei Stunden die Woche arbeiten
    • … und Du erhältst keine oder wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. ALG I kann durch ALG II sowie Kinder- und Wohngeld aufgestockt werden.
    • … und Du besitzt kein verwertbares Vermögen. Solange Geld da ist, auch in Form von beispielsweise Aktien, gibt es kein ALG II. Allerdings existiert ein Grundfreibetrag von mindestens 3.100 €, also 150 € pro vollendetem Lebensjahr.

Oder:

  • Deine Leistung (ALG I) läuft aus, ohne dass Du einen neuen Job gefunden hast.

Oder:

  • Dein aktuelles Gehalt reicht nicht, um Deinen Lebensun­­­terhalt oder das Deiner Bedarfsgemeinschaft zu bestreiten.  
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Wichtig zu wissen

Als Arbeitsloser kannst du übrigens bei Banken keinen Kredit aufnehmen. Es gibt zwar die Möglichkeit für online abschließbare Arbeitslosenkredite. Diese Angebote sind aber häufig unseriös!

Kann ich mich nach Elternzeit arbeitssuchend melden?

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Elternzeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, in Teilzeit arbeitet oder einen Minijob ausübt. Du darfst zwischen dem ersten und achten Lebensjahr des Kindes Elternzeit nehmen.

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, musst du innerhalb einer Anwartschaftszeit von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Gute ist, dass die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes als Anwartschaftszeit gilt. Während der Elternzeit erhältst Du Elterngeld vom Staat. Nach dieser Frist kannst Du Dich mit Anrecht auf Arbeitslosengeld arbeitslos melden. Dies wird zum Beispiel dann notwendig, wenn Dein befristeter Vertrag innerhalb der Elternzeit endet.

Wie lange darf ich ins Ausland, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?

Wenn Du Dich im Ausland aufhältst, um eine Arbeit zu suchen, gewährt Dir die Arbeitsagentur einen Mitnahmezeitraum des Arbeitslosengeldes von drei Monaten. Dieser kann maximal bis zu sechs Monate verlängert werden. Diese Regelung gilt für Länder innerhalb der EU. Die Bedingung ist, dass Du Dich bei der Arbeitslosenagentur des Landes, in dem Du Dich aufhältst, ebenfalls arbeitslos meldest.

Wenn Du Dich aufgrund eines Urlaubes im Ausland aufhalten willst, muss dieser vorher von der Arbeitsagentur genehmigt werden. Dies gilt auch, wenn Du den Urlaub bereits vor Eintreten der Arbeitslosigkeit gebucht hast. Kontaktiere spätestens eine Woche vor dem Urlaub Deinen Berater und beantrage online eine Genehmigung.

Die Arbeitsagentur kann Dir einen Urlaub von bis zu sechs Wochen im Jahr gewähren. Allerdings erhältst Du im Urlaubsfall nur bis zu drei Wochen Arbeitslosengeld und Krankenversicherungsschutz.

Wichtig:

  • Nach Ablauf von sechs Wochen musst Du Dich persönlich bei Deiner Agentur zurückmelden.
  • Wenn Du länger als sechs Wochen im Ausland bist, wird Dir ab dem ersten Urlaubstag kein Arbeitslosengeld ausgezahlt.
  • Nach einer Abwesenheit vom Wohnort von mehr als sechs Wochen musst Du Dich erneut arbeitslos melden.
  • Die Agentur für Arbeit gewährt Dir keinen Urlaub, wenn dieser Deine berufliche Eingliederung behindert, bspw. wenn Du dadurch wichtige Vorstellungsgespräche verpasst.

Fazit: Arbeitslos gemeldet? Kein Grund zur Verzweiflung

Existenzängste kennt jeder. Wenn Du in Deutschland arbeitslos geworden bist, brauchst Du nicht befürchten, dass dir baldige Obdachlosigkeit droht. Du erhältst staatliche Leistungen, mit denen Du die kurzfristige Beschäftigungslosigkeit überbrücken kannst (ALG I) oder Deine Grundexistenz sichern kannst (ALG II). Wichtig ist dabei, dass Du Dich innerhalb der Fristen der Arbeitsagentur arbeitslos meldest und vor allem mit dieser kooperierst. Die Arbeitsagentur bietet Dir dann in einigen Bereichen hilfreiche Unterstützung und Förderung an.